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   VGH Bayern, 12.01.2022 - 3 ZB 21.1244   

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https://dejure.org/2022,408
VGH Bayern, 12.01.2022 - 3 ZB 21.1244 (https://dejure.org/2022,408)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.01.2022 - 3 ZB 21.1244 (https://dejure.org/2022,408)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Januar 2022 - 3 ZB 21.1244 (https://dejure.org/2022,408)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBeamtVG Art. 46 Abs. 1
    Abgelehnte Berufungszulassung hinsichtlich der Anerkennung eines Dienstunfalls (hier: selbständig tragende Begründungsstränge)

  • rewis.io

    Dienstunfall, Anheben eines ca. 20 kg schweren Gegenstandes, degenerative Vorschäden, Gelegenheitsursache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayBeamtVG Art. 46 Abs. 1
    Anerkennung eines Ereignisses als Dienstunfall mit der Folge eines Bandscheibenvorfalls

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei der Klagebefugnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2022 - 3 ZB 21.1244
    Die Hinweispflicht konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und zielt mit dieser Funktion insbesondere auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (vgl. BVerwG, B.v. 29.1.2010 - 5 B 21.09 - juris Rn. 18).

    Ansonsten besteht im Grundsatz keine Pflicht des Gerichts, den Beteiligten seine Auffassung jeweils vor dem Ergehen einer Entscheidung zu offenbaren (vgl. BVerfG, B.v. 5.11.1986 - 1 BvR 706/85 - juris Rn. 15), weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (vgl. BVerwG, B.v. 29.1.2010 a.a.O. m.w.N.; BayVGH, B.v. 15.2.2021 - 3 ZB 20.774 - juris Rn. 38).

  • BVerwG, 29.07.2015 - 5 B 36.14

    Ausgleichsleistungen; Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2022 - 3 ZB 21.1244
    Die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO erfordert u.a. die Darlegung, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, z.B. BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7; B.v. 25.1.2005 - 9 B 38.04 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 7.3.2017 - 8 ZB 15.1005 - juris Rn. 10).

    Die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Versäumnisse Beteiligter, insbesondere das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen in der mündlichen Verhandlung, zu kompensieren (BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7; B.v. 18.12.2006 - 4 BN 30.06 - juris Rn. 2).

  • BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04

    Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2022 - 3 ZB 21.1244
    Die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO erfordert u.a. die Darlegung, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, z.B. BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7; B.v. 25.1.2005 - 9 B 38.04 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 7.3.2017 - 8 ZB 15.1005 - juris Rn. 10).
  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2022 - 3 ZB 21.1244
    Ansonsten besteht im Grundsatz keine Pflicht des Gerichts, den Beteiligten seine Auffassung jeweils vor dem Ergehen einer Entscheidung zu offenbaren (vgl. BVerfG, B.v. 5.11.1986 - 1 BvR 706/85 - juris Rn. 15), weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (vgl. BVerwG, B.v. 29.1.2010 a.a.O. m.w.N.; BayVGH, B.v. 15.2.2021 - 3 ZB 20.774 - juris Rn. 38).
  • BVerwG, 18.12.2006 - 4 BN 30.06

    Ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge; Versäumnisse in der

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2022 - 3 ZB 21.1244
    Die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Versäumnisse Beteiligter, insbesondere das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen in der mündlichen Verhandlung, zu kompensieren (BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7; B.v. 18.12.2006 - 4 BN 30.06 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 06.09.2017 - 2 B 2.17

    Schwere des Dienstvergehens als maßgebendes Bemessungskriterium für die

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2022 - 3 ZB 21.1244
    Es ist nicht ersichtlich, weshalb sich dem Verwaltungsgericht auf Grundlage seiner Rechtsauffassung ohne förmlichen Beweisantrag eine weitere Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 6.9.2017 - 2 B 2.17 - juris Rn. 14 f.).
  • VGH Bayern, 26.01.2018 - 6 ZB 17.956

    Bundesbeamtenrecht - Berufungszulassungsantrag

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2022 - 3 ZB 21.1244
    Ist die erstinstanzliche Entscheidung - wie vorliegend - selbständig tragend auf zwei Gründe gestützt, ist eine Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn im Hinblick auf jeden der beiden Begründungsstränge ein Zulassungsgrund dargelegt wird und gegeben ist (vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2018 - 6 ZB 17.956 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.06.2018 - 8 ZB 18.734

    Anspruch auf Zufahrt zu einem Grundstück infolge Anliegergebrauchs

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2022 - 3 ZB 21.1244
    Fehler der Beweiswürdigung, die im Hinblick auf § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO im Berufungszulassungsverfahren nur einer eingeschränkten Prüfung zugänglich sind (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2018 - 8 ZB 18.734 - juris Rn. 12; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124 Rn. 19), lassen sich dem Zulassungsvorbringen nicht entnehmen.
  • VGH Bayern, 15.02.2021 - 3 ZB 20.774

    Anerkennung von Beschäftigungszeiten als förderliche hauptberufliche Tätigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2022 - 3 ZB 21.1244
    Ansonsten besteht im Grundsatz keine Pflicht des Gerichts, den Beteiligten seine Auffassung jeweils vor dem Ergehen einer Entscheidung zu offenbaren (vgl. BVerfG, B.v. 5.11.1986 - 1 BvR 706/85 - juris Rn. 15), weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (vgl. BVerwG, B.v. 29.1.2010 a.a.O. m.w.N.; BayVGH, B.v. 15.2.2021 - 3 ZB 20.774 - juris Rn. 38).
  • VGH Bayern, 07.03.2017 - 8 ZB 15.1005

    Anforderungen an die Darlegung von Verfahrensmängeln im

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2022 - 3 ZB 21.1244
    Die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO erfordert u.a. die Darlegung, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, z.B. BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7; B.v. 25.1.2005 - 9 B 38.04 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 7.3.2017 - 8 ZB 15.1005 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 09.10.2015 - 3 ZB 12.1708

    Beamtenversorgung; Meniskusabriss auf dem Weg zum Dienst; Anerkennung als

  • VGH Bayern, 12.02.2019 - 20 ZB 18.2525

    Darlegung von Verfahrensmängeln

  • OVG Sachsen, 11.11.2014 - 2 A 729/13

    Eigener Wille, äußere Einwirkung, Ursächlichkeit

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